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Gottesdienste in Corona-Zeiten

 

Liebe Mitglieder der Pfarrei St. Ulrich,
wir informieren Sie hier, wieweit Corona unsere Pfarrei betrifft
(unten systematisch).

 

 2. April 2022: Aktualisierte  Rechtsgrundlage: 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand 2.April 2022) u.a. §1 und §1, siehe hier

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen möchten wir für unsere Gottesdienste weiterhin an den Infektionsschutzmaßnahmen festhalten, um eine Ansteckung mit dem Coronavirus bestmöglich zu vermeiden.

Wir empfehlen, beim Laufen durch den Kirchenraum sowie an den Sitzplätzen die Mindestabstände von eineinhalb Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie das Tragen einer medizinischen Mundnasebedeckung während des Gottesdienstbesuches, zumindest für den Zeitraum, an dem Sie sich nicht auf Ihrem Sitzplatz befinden.

Bei einem Besuch des Pfarrbüros sowie bei Veranstaltungen, die in unseren Räumlichkeiten stattfinden, muss auch weiterhin der Mindestabstand gewahrt bleiben und eine medizinischen Gesichtsmaske getragen werden.

 

Anm.:

Sie können natürlich auch weiterhin eine FFP2-Maske verwenden, die besser ist als eine medizinische Gesichtsmaske. Für den Tanzkreis am Montag erwartet die Leiterin, dass Sie außerdem 2fach geimpft und 1x geboostert sind.

 

 


 

 

Früher galt:

3. März 2022: Aktualisierte  Rechtsgrundlage: 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Stand 7.März 2022) u.a. § 8, siehe hier; Keine Änderung der bestehenden Vorschriften für kirchliche Veranstaltungen. Soweit wir keine eigens genannten 3G-Kontrollen durchführen, gelten die Höchstzahlen für Besucher, die den 1,5 Meter-Abstand sichern: 70 Plätze Neue Kirche St. Ulrich, 60 Plätze St. Korbinian und 30 Plätze Alte Kirche St. Ulrich.

 

18.Nov.2021: Angesichts der explodierenden Infektionszahlen sind ab sofort in den Gottesdiensten auch am Platz (und damit auch beim Singen) FFP2-Masken verpflichtend zu tragen.

 

7.Nov.2021: In allen Bereichen, in denen bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist nun eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt auch für Gottesdienste in Gebäuden und geschlossenen Räumen, außer am Platz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören.

 

6. Okt. 2021: Nach der Änderung der 14. BayIfSMV vom 5.Okt.2021 gilt: Mindestabstand und Personenobergrenzen entfallen bei 2G oder 3G plus wenn kontrollierte Zugangsbeschränkungen bestehen oder bei entsprechender 7-Tage-Inzidenz bestehen können, Besucher deutlich erkennbar auf diese Zugangsbeschränkung hingewiesen werden und der Zugang wirksam samt Identitätsfeststellung kontrolliert wird (§ 3a). Auch Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Zugang, weil für sie noch keine Impfmöglichkeit besteht.

Personen, die weder geimpft noch genesen sind (also nicht zu 2 G gehören) haben einen PCR-Test nachzuweisen (3G plus). Wer nur einen (unsicheren) Schnelltest nachweisen kann (3G). muss weiterhin den Mindestabstand von 1,5 m einhalten.


 


 

 

Nach dieser Chronologie hier systematisch nach Themen:
(
Es wird in St. Ulrich weiterhin, unter den folgenden besonderen Corona-Bedingungen, Gottesdienste geben. Helfen Sie bitte mit, das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 möglichst gering zu halten!)

 

 Ausgangssperre:

  • Keine aktuellen Vorschriften dazu.

 

Maskengebot:

  • Wir empfehlen auch ab dem 3. April 22 weiterhin mindestens eine medizinischen Mundnasebedeckung oder eine FFP2 Maske zu tragen, wenn Sie sich bewegen;  d.h. beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Gang zum Kommunionempfang. Während des Gesanges ist das Tragen einer Mundnasebedeckung nicht mehr notwendig, wird aber von uns aus medizinischen Gründen empfohlen.  

 

Testempfehlung:

  • Es ist vernünftig, sich generell vor Gottesdienstbesuchen auf eine mögliche Covid-19-Infektion selbst zu testen bzw. testen zu lassen. Tests auch in der Rathausapotheke, in der Korbinians-Apotheke und im Testzentrum Unterschleißheim, nach Vereinbarung eines Termins. Jedes negative Testergebnis ist nur so lange gültig, bis Sie sich nach dem Test einer möglichen Covid-19-Infektion aussetzen.  Das kann schon nach 10 Min. oder auch erst nach 4 Tagen sein, wenn Sie diese 4 Tage strikt zuhause ohne Kontakt mit evtl. Infizierten bleiben. Im Durchschnitt halten Sie die absolute Infektionsvermeidung meist nicht länger als 24 bis 48 Std. durch. Der Test zeigt den Moment in dem er durchgeführt wurde; er ist keinerlei Schutz für Sie; andere schützen Sie, wenn sie corona-frei sind, weil und solange Sie nach dem Test alle Infektionen vermieden haben.


Zeiten und Orte unserer Gottesdienste:

  • Ab dem 9. Mai 2021 finden im Pfarrverband die Messfeiern zu den üblichen Zeiten aber nur in den beiden großen Pfarrkirchen statt. Zu Ausnahme-Gottesdiensten in der Alten Kirche sind nicht mehr als 30, möglichst getestete oder geimpfte (2G), Teilnehmer zugelassen.


Begrenzung der Teilnehmerzahl:

  • Wir empfehlen auch ab dem 3. April 22 weiterhin  den 1,5 Meter Abstand zu haushaltsfernen Personen einzuhalten. Die Plätze in unseren Kirchen sind entsprechend gekennzeichnet. Daher: 70 Plätze Neue Kirche St. Ulrich, 60 Plätze St. Korbinian und 30 Plätze Alte Kirche St. Ulrich.

 

Ordner:

Für den reibungslosen Ablauf sind wir auf Helfer*innen aus den Gemeinden angewiesen. Diese haben die Aufgabe …

  • … dabei zu helfen, vor und nach dem Gottesdienst die Abstandsregeln nicht zu vergessen.
  • … am Kircheneingang einen Platz in der Kirche zuzuweisen und in der Kirche darauf zu achten,
        dass auch dieser Platz
    eingenommen wird.
  • … dafür zu sorgen, dass während des Gottesdienstes kein Eintritt mehr erfolgt.

 

Ihr Pastoralteam Pfarrverband St. Ulrich und St. Korbinian Unterschleißheim 

 


 

Von einer Teilnahme am Gottesdienst bitten wir Abstand zu nehmen:

  • Wenn Sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben
  • Mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert oder an COVID-19 erkrankt sind und/oder unter Quarantäne gestellt sind
  • Sie in den letzten sieben Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall gehabt haben.

  • Personen aus  Risikogruppen: bitte eher daheim mediale Angebote nutzen
  • für das persönliche Gebet stehen die Kirchen zu den üblichen Zeiten offen.

 

 

 

 

 Mit Humor geht's besser:

Mit Humor geht es besser
Der lachende Mund ist aufgemalt!  

 


 


Allgemeines Dekret des Erzbischofs von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx

 
Dienstag, 8. März 2022: Verlängerung Dekret Gremiensitzungen durch Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising
 
Da sich die getroffenen Regelungen zur Durchführung von Gremiensitzungen im Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung bewährt haben, verlängere ich hiermit die Geltungsdauer meines Allgemeinen Dekrets gemäß can. 29 CIC vom 12. Mai 2020 zunächst bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.
 
Dieses Dekret tritt am 31. März 2022 in Kraft (vgl. can. 8 § 2 CIC) und ist auf der Webseite der Erzdiözese München und Freising zu veröffentlichen.
 

 Bischofswappen


 

In dieser dramatischen Situation voll von Leiden und Ängsten, welche die ganze Welt bedrücken, wenden wir uns an dich, o Mutter Gottes und unsere Mutter, und suchen Zuflucht unter deinem Schutz und Schirm.

  • O Jungfrau Maria, in dieser Pandemie des Coronavirus wende deine barmherzigen Augen uns zu und tröste alle, die um ihre verstorbenen Angehörigen trauern und weinen, die zuweilen in einer die Seele verletzenden Weise beerdigt wurden.
  • Stütze alle, die sich um die Kranken ängstigen, denen sie wegen der Ansteckungsgefahr nicht nahe sein können.
  • Schenke Zuversicht denen, die wegen der ungewissen Zukunft und der Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeit in Sorge sind.
  • Mutter Gottes und unsere Mutter, erflehe für uns bei Gott, dem barmherzigen Vater, dass diese harte Prüfung ein Ende habe und am Horizont wieder Hoffnung und Friede erscheine.
  • Wie zu Kana trete bei deinem göttlichen Sohn für uns ein, dass die Familien der Kranken und der Verstorbenen getröstet werden und sie im Herzen wieder Vertrauen fassen können.
  • Beschütze die Ärzte, die Krankenschwestern und –pfleger, die im Gesundheitswesen Tätigen und die Freiwilligen, die in dieser Notsituation an vorderster Front kämpfen und ihr Leben riskieren, um das anderer zu retten. Begleite ihr heroisches Bemühen und gib ihnen Kraft, Güte und Gesundheit.
  • Sei du bei denen, die Tag und Nacht die Kranken pflegen, und hilf den Priestern, die mit seelsorgerischem Eifer und einem dem Evangelium entsprechenden Einsatz versuchen, allen zu helfen und eine Stütze zu sein.


 

 

 

  • Heilige Jungfrau Maria, erleuchte den Verstand der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, auf dass sie geeignete Lösungen zur Bekämpfung des Virus finden.
  • Stehe den Verantwortlichen der Nationen bei, dass sie Weisheit, Fürsorge und Großmut walten lassen und mit Weitblick und im Geist der Solidarität durch soziale und wirtschaftliche Programme all denen zur Hilfe kommen, denen das Nötige zum Leben fehlt.
  • Heilige Maria, rühre die Gewissen an, damit die Unsummen für die Vermehrung immer ausgeklügelterer Waffensysteme vielmehr einer angemessenen Forschung zur künftigen Vermeidung ähnlicher Katastrophen zugutekommen.
  • O geliebte Mutter, lass in der Welt das Zugehörigkeitsgefühl zu der einen großen Familie wachsen im Bewusstsein des Bandes, das uns alle eint, damit wir in geschwisterlichem und solidarischem Geiste der vielfachen Armut und den Situationen des Elends Abhilfe leisten.
  • Stärke uns, damit wir feststehen im Glauben, Ausdauer haben im Dienen und beharrlich sind im Beten.
  • O Maria, Trösterin der Betrübten, nimm deine geplagten Kinder in den Arm und erwirke bei Gott, dass er in seiner Allmacht eingreife, um uns von dieser schrecklichen Epidemie zu befreien, damit das Leben unbeschwert wieder seinen normalen Gang aufnehmen kann.
  • Dir vertrauen wir uns an, die du auf unserem Weg als Zeichen des Heils und der Hoffnung erstrahlst.
  • O gütige, o milde, o süße Jungfrau Maria.

Amen.

(Rosenkranzgebet Papst Franzsikus vom 1. Mai 2021)